Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen im Outland-net Funknetz

(Stand 05.05.2010)

1. Geltungsbereich / Änderung der AGB

1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Outland-net GmbH (nachfolgend Outland-net genannt).

Outland-net erbringt Leistungen ausschließlich nach diesen AGB und, soweit keine ab-

weichenden Regelungen getroffen sind, nach den anwendbaren gesetzlichen Be-stimmungen, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Zwingende gesetz-liche Bestimmungen gelten in jedem Fall vorrangig.

1.2 Outland-net ist berechtigt, die AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird Outland-net den Nutzer rechtzeitig in Kenntnis setzen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung und setzt der Nutzer die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Im Falle eines Wider-spruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt.

1.3 Soweit Änderungen zum Nachteil des Nutzers erfolgen, ist dieser berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Hinweises auf die Änderung und den Zeit-punkt des Inkrafttretens der Änderungen, das betreffende Vertragsverhältnis mit Outland-net zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen zu kündigen.

1.4 Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist Outland-net zur Anpassung der Preise berechtigt, ohne dass das vorgenannte Widerspruchs-/ Kündigungsrecht besteht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung des Auftrags durch dieOutland-net unter Angabe des Datums für die Einrichtung des Anschlusses und spätestens mit der Bereitstellung des Breitbandanschlussesnach erfolgreicher Prüfung der Verfügbarkeit des Anschlusses zustande.

Die Verfügbarkeit des DSL-Breitbandanschlusses hängt von den örtlichen und tech-nischen Gegebenheiten ab und kann erst während der Einrichtung des Anschlusses vor Ort beim Nutzer abschließend geprüft werden. Im Regelfall erfolgt die Prüfung der grund-sätzlichen Verfügbarkeit sowie die Bereitstellung des DSL-Breitbandanschlusses inner-halb von 2 Wochen nach Auftragserteilung.

2.2 Die allgemeinen Darstellungen der Leistungen von Outland-net (in Prospekten/auf der Homepage etc.) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Jegliche Angebote von Outland-net, soweit nicht anders vereinbart, sind freibleibend und

unverbindlich.

2.3 Der Vertrag wird unter der weiteren auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung einverstanden ist und die Bonitätsprüfung.

2.4 Outland-net ist zur Annahme von Vertragsangeboten (Kundenanträgen) nicht verpflichtet.

3. Vertragsgegenstand

3.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung eines DSLFunknetzanschlusses.

Der genaue Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Antragsformular.

3.2. Eventuell notwendige Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen, welche räumlich hinter der Empfangseinheit für die Installation des Nutzeranschlusses oder Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich werden, sind nicht Bestandteil der von Outland-net geschuldeten Leistungen. Gleiches gilt für erforderliche Stromlieferungen. Diese Leistungen hat der Nutzer eigenständig und auf eigene Kosten rechtzeitig in Auftrag zu geben und vorzuhalten.

3.3. Outland-net erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen des z.Zt. technisch und wirtschaftlich Möglichen. Eine völlig unterbrechungsfreie Erbringung der Leistungen, ins-besondere das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes kann nicht gewährleistet werden, insbesondere da dies von Faktoren abhängt, die nicht in der Verantwortung von Outland-net liegen.

3.4. Die Leistungen von Outland-net werden nur zur normalen und haushaltsüblichen Nutzung im privaten Bereich erbracht, soweit nicht im Auftrag eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist.

3.5. Outland-net behält es sich vor, unter Wahrung der berechtigten Interessen des Nutzers, die Leistungen zu erweitern oder dem Stand der Technik entsprechende Ver-besserungen vorzunehmen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch des Nutzers

besteht.

4. Leistungserbringung / Termine

4.1 Für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt (einschl. Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung) ist Outland-net von Liefer- und Leistungspflichten befreit.

4.2 Soweit Outland-net Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Dies betrifft nicht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unentgeltlich zu erbringende Leistungen. Outland-net wird den Kunden nach Möglichkeit über die Einstellung unentgeltlicher Leistungen mit angemessener Frist informieren.

4.3 Von Outland-net genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht aus-drücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.4 Die Anbindung des Nutzers an das Outland-net Funknetz erfolgt durch Einrichtung einer Funkverbindung zum nächstgelegenen Versorgungspunkt. Die hierfür erforderliche Empfangseinheit wird in den Räumlichkeiten des Nutzers oder an der Außenseite (vorhandene Wand oder vom Nutzer bereitzustellender Mast/Halterung) mittels

der von Outland-net gelieferten Zuleitung von max. 10 m in die Räumlichkeiten des Nutzers bis zur Empfangseinheit. Die für den Betrieb der Empfangseinheit erforderliche

Stromversorgung (Steckdose) ist vom Nutzer bereitzustellen.

4.5 Zur Installation der Empfangseinheit (Antenne) sind ggf. Bohrarbeiten notwendig.

5. Technische Voraussetzungen/Empfangseinheit

5.1 Die Auswahl der im Verantwortungsbereich der Outland-net zur vertragsgemäßen

Leistungserbringung erforderlichen Komponenten wie Hardware, Betriebssysteme und sonstigen internen Software, Middleware, Datenbanken, Betriebsverfahren, sonstiges

betriebsbezogenes Know-how, sowie der erforderlichen Hard- und Software zur Daten-sicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch Outland-net. Der

Nutzer hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

5.2 Die Empfangseinheiten werden dem Nutzer für die Laufzeit des Vertrages mit

Outland-net zur vertragsgemäßen Nutzung zum Teil entgeltlich überlassen. Die

Empfangseinheiten sind vom Nutzer bei Beendigung des Vertrages unaufgefordert und in vertragsgemäßem Zustand an Outland-net herauszugeben.

5.3 Die Empfangseinheiten sind pfleglich zu behandeln. Für Verlust und Beschädigung

haftet der Nutzer.

5.4 Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Empfangseinheiten dürfen nur von durch Outland-net autorisierte Personen durchgeführt werden, soweit die Parteien im Einzelfall nicht ausdrücklich anderes vereinbaren.

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Der Nutzer stellt und betreibt die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen

Leistungen in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Endgeräte wie PC, Laptop sowie die weiteren hierfür erforderlichen Endeinrichtungen und Software (Betriebssystem, Webbrowser etc.) in eigener Verantwortung.

6.2 Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere

- den Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von Outland-net nach vorheriger Verein- barung den Zutritt zu den Räumen bzw. Gebäuden /Grundstücken zu gewähren, in bzw. auf welchen die Empfangseinheit installiert werden soll,

- den Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von Outland-net nach vorheriger Absprache Zutritt zu den installierten Netzanschlüssen zu gewähren und diesen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die ordnungs-gemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendig ist,

- ausschließlich die Empfangseinheiten von Outland-net zu verwenden, soweit keine

ausdrückliche Genehmigung von Outland-net für die Verwendung anderer Geräte vorliegt,

- ausschließlich solche Geräte oder Anwendungen mit der Empfangseinheit von Outland-net zu verbinden, welche den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die zu keinen Beeinträchtigungen oder Änderungen des Outland-net Funknetzes führen,

- die für die Installation und den Betrieb der Empfangseinheit erforderliche Fläche in seinen Räumen oder an seinem Gebäude sowie weitere erforderliche Nebenleistungen wie ausreichende Stromversorgung, Erdung, Potentialausgleich, Beleuchtung, Raum-temperatur und Feuchtigkeit für die Dauer des Vertrages auf eigene Kosten bereitzustellen.

6.3 Der Nutzer verpflichtet sich Outland-net unverzüglich bei Änderung seiner Stamm-daten, der Rechnungsanschrift oder seiner Bankverbindung zu informieren und soweit es sich um einen Firmenkunden handelt, auch des Namens, der Rechtsform und Sitzes der Firma, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

6.4 Betriebsstörungen des Anschlusses oder Netzes sind Outland-net unverzüglich anzuzeigen.

6.5 Jede rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung des Netzes und der Dienste von Outland-net sind zu unterlassen, u.a.

- Eingriffe in das Netz von Outland-net oder damit verbundener Netze Dritter,

- die Übermittlung von rechts- oder sittenwidrigen Informationen und Inhalten; wie insbesondere Informationen und Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, Gewalt ver-herrlichen oder verharmlosen, zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zubeeinträchtigen,

- Informationen oder andere Inhalte über die Dienste von Outland-net zu beziehen oder bereitzustellen, welche die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und gewerbliche Schutzrechte verletzen oder sich Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche nicht für den Nutzer bestimmt sind.

- die Versendung von Spam (Massen-Mails),

- missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups und sonstigen Internet-Foren zu Werbezwecken,

- das Port Scanning (Durchsuchen eines Netzwerkes nach offenen Ports) und Hacking (unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme),

- Phising (das Verwenden von gefälschten Webseiten),

- das bewusste Verbreiten von Viren, Würmern und/oder Trojanern, sowie

- bedrohende oder belästigende Nachrichten und Anrufe. Verstöße nach dieser Regelung begründen für Outland-net ein Recht zur fristlosen Kündigung (Ziffer 13.3. der AGB).

6.6 Eine entgeltliche Weitergabe der von Outland-net zu erbringenden Leistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Outland-net.

7. Internetzugang

7.1 Der Internetzugang erfolgt ausschließlich über von Outland-net voreingestellte Gateways.

7.2 Die Übermittlung von Daten über das Internet erfolgt derzeit ausschließlich unter Ver-wendung der Protokolle und Standards die auf TCP/IP basieren.

7.3 Die über den Internetzugang von Outland-net zum oder vom Nutzer übermittelten Daten, Informationen, Inhalte, Dateien, Programme, Texte, Bilder, Video und Audiodaten unterliegen keiner Kontrolle durch Outland-net.

7.4 Für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen und Inhalten, welche über das Internetportal bzw. Netz von Outland-net übermittelt oder von Dritten bezogen werden, übernimmt Outland-net keine Gewähr.

7.5 Die Nutzung kostenpflichtiger Angebote Dritter, welche über das Internetportal von Outland-net zur Verfügung stehen, begründet ausschließlich mit den Dritten ein Vertragsverhältnis, für dessen Erfüllung Outland-net keine Gewähr übernimmt.

7.6 Der Nutzer wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, welche mit dem Zugang zum Internet verbunden sind, durch die Möglichkeit zur Ausspähung von Daten, Daten-verlust durch Viren oder sogar Beschädigung der Hardware durch Angriffe aus dem Internet. Der Nutzer hat selbst Vorsorge gegen solche Gefahren zu treffen, insbesondere durch regelmäßige Sicherung seiner Daten. Eine Haftung für Datenverluste besteht nicht.

7.7 Sensible Daten sind zu verschlüsseln oder sonst in geeigneter Form gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Soweit solche Daten ausgespäht und mit diesen Daten Missbrauch betrieben wird, besteht keine Haftung seitens Outland-net.

Die Übermittlung von Daten über das Internet erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Nutzers.

8. Vergütung/Zahlungsmodalitäten

8.1 Die vom Kunden für die vereinbarten Leistungen zu zahlende Vergütung (Gebühren, Entgelte etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Antragsformular sowie ergänzend aus der jeweils gültigen Preis- bzw. Tarifliste. Ältere Preis- und Tariflisten verlieren mit Inkrafttreten einer neuen Preis- bzw. Tarifliste ihre Gültigkeit.

8.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden nutzungsunabhängige Vergütungen (Flatrate) jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Jede in Rechnung gestellte Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig.

Die Anschlussgebühr wird mit Bereitstellung der beantragten Dienstleistung zusammen mit den Grundentgelten für den ersten Monat zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet das

Vertragsverhältnis innerhalb eines Abrechungszeitraums, sind die auf diesen Zeitraum entfallenden Grundentgelte anteilig zu bezahlen.

8.3 Outland-net ist berechtigt, die bei Vertragsschluss oder nachfolgend vereinbarten Preise mit der jeweils bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

8.4 Soweit Outland-net, aus nicht von dieser zu vertretenden Gründen, Kosten aus Rücklastschriften entstehen, sind diese Kosten vom Nutzer zu erstatten. Zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten ist Outland-net berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € (inkl. MwSt.) zu erheben.

8.5 Die Rechnung wird dem Nutzer in elektronischer Form (pdf) per email zugeschickt. Die zur Zahlung fälligen Beträge werden im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen.

8.6 Nur auf ausdrücklichen Wunsch wird die Rechnung auch schriftlich erstellt und per Post versendet. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Nutzer gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Outland-net zu tragen.

8.7 Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung hat der Nutzer unverzüglich,

spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Verfügbarkeit der Rechnung schriftlich gegenüber Outland-net geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Auf die Frist und Folgen der Versäumung wird der Nutzer mit jeder Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche des Nutzers für Einwendungen nach

Fristablauf bleiben davon unberührt.

8.8 Ist der Nutzer aus Gründen, welche er nicht zu vertreten hat, an der Wahrung dieser Frist gehindert, so hat er seine Einwendungen spätestens bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses geltend zu machen.

8.9 Leistet der Nutzer auf Rechnungen von

Outland-net nur teilweise und sind in der Rechnung auch Entgelte Dritter enthalten, so wird die Zahlung zuerst auf die Forderungen von Outland-net verrechnet, wenn der Nutzer keine anders lautende Zweckbestimmung trifft.

8.10 Erstattungsansprüche des Nutzers werden bei der nachfolgenden Rechnung berücksichtigt, soweit der Nutzer keine andere Anweisung erteilt.

8.11 Outland-net ist berechtigt, Dritte mit der Einziehung und Durchsetzung ihrer Forderungen zu beauftragen.

8.12 Sollte der Nutzer eine Einzugsermächtigung widerrufen bzw. den Bankeinzug zurückziehen, ist Outland-net berechtigt, angemessene höhere Preise, die den Mehraufwand ausgleichen, in Rechnung zu stellen.

9. Zahlungsverzug, Sperrung und Kündigung der Dienste

9.1 Gerät der Nutzer mit einem Betrag welcher der Summe der Grundentgelte für

zwei Abrechnungszeiträume entspricht über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten

in Zahlungsverzug, ist Outland-net zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 13.3. der AGB) des Vertragsverhältnisses berechtigt.

9.2 Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Nutzer für die rückständigen Entgelte

Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zins-schadens oder weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9.3 Während des Zahlungsverzugs ist Outland-net berechtigt, ihre Leistungen angemessen einzuschränken oder zurückzubehalten bzw. zu sperren. Voraussetzung für die Einschränkung bzw. Zurückhaltung / Sperre der Leistungen ist jeweils, dass Outland-net dem Nutzer die beabsichtige Maßnahme mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht hat. Die Sperre entbindet den Nutzer nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte.

9.4 Enthält ein Angebot im Internet rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte, so ist Outland-net ohne Vorankündigung zur Sperrung des Zugangs zu diesem Angebot berechtigt.

10. Haftung

10.1. Outland-net haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet Outland-net jedoch im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einem Betrag in Höhe von € 12.500,- je Nutzer, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von € 10.000.000,- gegenüber allen Geschädigten je Schadensereignis. Übersteigen die Ansprüche aller Geschädigten im Rahmen eines Schadensereignisses die Höchstgrenze,

werden die Ansprüche der einzelnen Geschädigten im Verhältnis des Gesamtschadens zur Höchstgrenze gekürzt.

10.3. Für fahrlässig verursachte Schäden, welche nicht Vermögensschäden sind und

nicht im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden höchstens aber auf einen Betrag von € 12.500,00 beschränkt.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch soweit gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Outland-net gehandelt haben.

10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Produkthaftungs-gesetzes gehaftet wird.

10.6. Soweit der Nutzer gegen seine Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziffer 6.5. verstößt, hat er Outland-net von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei-zustellen, soweit er den Verstoß zu vertreten hat. Der Nachweis, dass der Verstoß nicht vom Nutzer zu vertreten ist obliegt diesem.

10.7 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit

üblichen Sicherungskopien beschränkt.

10.8 Outland-net haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht im Verantwortungsbereich der Outland-net liegt.

10.9 Ferner haftet Outland-net nicht für die im Internet von Dritten angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen.

11. Leistungsstörung

11.1. Outland-net wird Störungen und sonstige Mängel im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichkeiten beheben. Geht Outland-net eine Störungsmeldung bis 16.00 Uhr an einem Werktag zu, wird die Entstörung für den nächsten Werktag veranlasst.

11.2. Soweit Outland-net eine Störung bzw. einen Mangel zu vertreten hat oder die Störung bzw. der Mangel über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden besteht, ist der Nutzer zu einer anteiligen Minderung der betreffenden Grundentgelte berechtigt.

11.3. Eine Haftung für Schäden, welche aus einer verspäteten Störungs- oder Mangelanzeige resultieren, besteht nicht.

11.4. Hat der Nutzer die beanstandete Störung oder den Mangel selbst zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit keine Störung oder ein Mangel vor, so ist der Nutzer verpflichtet, Outland-net die durch die Überprüfung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Outland-net zu erstatten.

11.5. Im Übrigen sind die Ansprüche des Nutzers aufgrund von Leistungsstörungen gem. vorstehender Ziffer 10 eingeschränkt.

12. Zugangscodes

12.1. Soweit der Nutzer für die Nutzung der Leistungen von Outland-net Zugangscodes wie PIN oder Passwörter benötigt, ist der Nutzer mit der Zusendung dieser Zugangscodes per email bzw. Brief einverstanden. Für die Sicherheit der Übertragungswege wird keine Gewähr übernommen.

12.2. Der Nutzer hat sämtliche Zugangscodes für die Nutzung der Telekommunikations-dienstleistungen von Outland-net sowie für Leistungen Dritter, welche über den Netz-anschluss von Outland-net bezogen werden können, vor der Kenntnisnahme durch hierzu unbefugte Dritte sorgfältig zu schützen.

12.3. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von Zugangscodes erlangt haben, hat der Nutzer Outland-net unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung dieser Zugangscodes zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung von Zugangscodes, soweit Outland-net nicht für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist, gehen zu Lasten des Nutzers, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Outland-net.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 24 Monaten fest abgeschlossen.

13.2 Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.

13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer

- seine Zahlungen ganz oder teilweise ungerechtfertigt einstellt,

- durch die Annahme der Leistungen oder die missbräuchliche Art bzw. anlässlich der

Nutzung der Leistungen von Outland-net gegen Strafvorschriften oder Rechte Dritter

verstößt (Ziffer 6.5. der AGB),

- die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat,zahlungsunfähig wird, über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren

eröffnet wird. Im Übrigen steht Outland-net ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu,

wenn Outland-net aus von ihr nicht zu vertretenden technischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Outland-net die Breitbandanbindung (Backbone) verliert. Die Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht

abschließend.

13.4 Im Falle einer nicht von Outland-net zu vertretenden vorzeitigen Kündigung aufgrund des Verhaltens des Nutzers, ist der Nutzer zum Ersatz des aus der vorzeitigen Vertrags-beendigung entstehenden Schadens verpflichtet. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet,

Outland-net die Grundgebühren für die restliche Laufzeit zu bezahlen.

13.5 Im Falle eines Umzugs kann der Nutzer die Mitnahme seines Anschlusses beantragen. Der Umzug ist Outland-net durch Vorlage einer behördlichen Bescheinigung nachzuweisen. Ist ein Anschluss möglich, fällt hierfür eine Pauschale nach der gültigen Preisliste an. Sollte eine Verfügbarkeit nach Prüfung durch Outland-net nicht gegeben sein, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu. Bei Nachweis eines Umzuges in ein Gebiet, in dem Outland-net nicht zur Verfügung steht, ist der Nutzer berechtigt das

Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang beim Empfänger an.

13.6 Eine Kündigung hat in jedem Fall schriftlich (per Telefax, Brief) zu erfolgen.

14. Datenschutz

14.1 Outland-net erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ohne weitergehende Einwilligung des Nutzers nur, soweit sie für die Vertragsbegründung

und –Abwicklung sowie für die Abrechnung erforderlich sind. Zur Begründung des

Vertragsverhältnisses sind Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und

Bankverbindung sowie die Zugangskennung erforderlich. Die anfallenden Verbindungs-zeiten des Internet Zugangs werden vom Betreiber des von Outland-net genutzten Internet-Zugangsnetzes erfasst und an Outland-net weitergegeben. Soweit die Nutzungs-daten (§§ 96 und 97 TKG) für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Die Daten werden darüber hinaus von Outland-net nur gespeichert, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt und die Rechnung trotz Zahlungs-aufforderung nicht bezahlt.

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

15.1 Der Nutzer kann gegen Forderungen von Outland-net nur mit rechtskräftig fest-gestellten oder von Outland-net anerkannten eigenen Gegenansprüchen aufrechnen.

15.2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Nutzer nur wegen unmittelbar aus dem Vertrags-verhältnis resultierender Gegenansprüche ausüben.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Willenserklärungen dürfen von beiden Vertragsparteien in elektronischer Form abgeben werden und gelten damit als schriftlich abgegeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die AGB die elektronische Form ausschließen.

16.2. Der Wechsel von Tarifen, der Wegfall oder das Hinzukommen von Diensten oder

Leistungen auf Wunsch des Nutzers ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach den zum Zeitpunkt des Änderungsantrages gültigen Preislisten.

16.3. Der Nutzer kann die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Bundes-netzagentur beantragen, wenn er meint, Outland-net habe eine der in den §§ 43a, 45-46 und 84 TKG vorgesehene Verpflichtung verletzt.

Hierzu ist ein formloser Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Tulpenfeld 4 – 53113 Bonn, zu stellen.

16.4. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung und der

Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ist der Gerichtsstand Plön, wenn der Nutzer

Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Outland-net ist jedoch dazu berechtigt, den Nutzer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Unbenommen bleiben ausschließliche Gerichtsstände.

16.5. Auf diesen Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und Outland-net findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.